Häufige Fragen rund um die Medizinstrategie 2030
Zunächst einmal soll unter Einbeziehung der Landesebene, die für die Investitionen zuständig ist, geprüft werden, ob ein Zusammenschluss der Krankenhäuser in Lehrte und Peine am Ostrand der Region Hannover möglich ist und vom Land gefördert würde. Dies ist aus unserer Sicht die bessere Alternative als das Krankenhaus Großburgwedel als Versorger für den Osten der Region Hannover neu zu bauen.
Großburgwedel liegt im Norden der Region und ist für den Osten der Region schlecht erreichbar. Im unmittelbaren Einzugsbereich des Klinikums Großburgwedel wohnen viel weniger Menschen als im Bereich Region Hannover Ost/Peine. Zur Zeit werden Gespräche mit den politisch Verantwortlichen in Peine und der Geschäftsführung des Klinikums Peine geführt.
Sollte der Versuch der Errichtung dieses neuen trägerübergreifenden Krankenhauses scheitern, soll ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) in Lehrte am bisherigen Standort in der Manskstraße errichtet werden. Dazu sollen Gespräche mit dem Land geführt werden, da dafür eine Förderung des Landes notwendig ist.
Wenn ein RGZ nicht realisierbar ist, soll am Standort in der Manskestraße ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in Trägerschaft der Region entstehen. Auch die Variante des MVZ soll vergleichbar einem RGZ mit verschiedenen Fachärzten ausgestattet sein. Die konkrete Ausgestaltung würde im weiteren Prozess geregelt.
Das Land Niedersachsen hat 2022 ein neues Krankenhausgesetz beschlossen, das neue gemischt ambulant-stationäre Versorgungsformen wie Regionale Gesundheitszentren (RGZ) einführt. Die Krankenhäuser werden in bestimmte Kategorien mit verschiedenen Ausstattungen eingeteilt.
Auch auf Bundesebene ist eine Reformkommission von Gesundheitsminister Karl Lauterbach eingesetzt worden. Ähnlich, wie beispielsweise in den skandinavischen Ländern, soll die ambulante Versorgung der Bevölkerung gestärkt werden.
Der in den nächsten Jahren weiter zunehmende Fachkräftemangel ist ein Grund, die klinische Versorgung auf weniger, dafür aber spezialisierte und gute ausgestattete Kliniken zu konzentrieren. Landkreisübergreifende Zusammenschlüsse von Kliniken sind vom Land ausdrücklich gewünscht. Das sichert aufgrund hoher Fallzahlen und der daraus resultierenden Routine bei den jeweiligen Behandlungen auch die Qualität der medizinischen Leistung.
Ein großer Teil der Investitionsmittel für die Krankenhäuser wird vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Die Region Hannover selbst kann nur in begrenztem Rahmen Investitionsmittel für die Krankenhäuser zur Verfügung stellen. Insofern muss die Ausrichtung der einzelnen Standorte des Klinikums Region Hannover so erfolgen, dass vom Land die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Wichtiger als kurze Wege sind die technische Ausstattung des aufnehmenden Krankenhauses und die bestehende Qualifikation des Personals bei der Behandlung bestimmter Notfälle. Die bevorstehende Klinikreform will deshalb sicherstellen, dass die Krankenhäuser ausreichend Erfahrung in der Behandlung bestimmter Fälle haben, basierend auf Fallzahlen in der Vergangenheit. Dies sichert die Qualität der medizinischen Versorgung für die Patient*innen.
Der Rettungsdienst liefert Patienten bei mittelschweren Notfälle in Lehrter Krankenhaus ein, wie beispielsweise bei einem einem Armbruch. Patienten mit einem Schlaganfall oder Herzinfarkt werden in der Regel nicht nach Lehrte gebracht, da die nötige Ausstattung nicht vorhanden ist. Das Krankenhaus Lehrte hat z. B. keine Stroke-Unit (Spezialstation für Schlaganfall-Patienten). Ein gemeinsames Krankenhaus mit Peine hätte gute Aussichten, der zweithöchsten Kranhauskategorie (Schwerpunktversorgung) nach dem Nds. Krankenhausgesetz zugeordnet zu werden. In einem solchen Krankenhaus könnte auch eine Stroke-Unit eingerichtet werden.
Ein konkreter Zeitpunkt steht zurzeit nicht fest. In jedem Fall erfolgt eine Schließung erst, wenn ein neues Versorgungsangebot durch ein neues Klinikum Lehrte-Peine oder ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) bzw. ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) entstanden ist.
Nein, die von uns erkämpften Verbesserungsvorschläge im Beschluss der Regionsversammlung sehen vor, dass das bestehende Krankenhaus erst geschlossen werden darf, wenn ein Ersatzangebot bereits geschaffen wurde.
Derzeit werden die Planungen für den Neubau eines Krankenhauses in Burgwedel in enger Abstimmung mit dem Land Niedersachsen fortgeführt. Dort will man die Standorte Großburgwedel und Lehrte zusammenführen. Aus Sicht der Lehrter SPD ist der Neubau in Großburgwedel aber das falsche Signal. Denn dieser Standort ist von Lehrte aus nur über lange Anfahrtswege zu erreichen - das betrifft auch viele Pflegekräfte, die in Schichten und Teilzeit arbeiten. Wer von Lehrte nach Großburgwedel mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren will, braucht eine halbe Ewigkeit. Es muss jetzt zeitnah einen fairen Vergleich zwischen dem Standort Großburgwedel und einem möglichen gemeinsamen Krankenhausstandort für den Osten der Region mit dem Landkreis Peine geben. Im Osten leben 200.000 Menschen. Deshalb brauchen wir eine flächendeckende, wohnortnahe und dauerhaft gute Versorgung für die Bevölkerung von Lehrte, Sehnde, Burgdorf und Uetze.
Lehrte bietet als Mittelzentrum zusätzlich auch verkehrstechnisch große Vorteile. Dies wird bei steigenden individuellen Mobilitätskosten für die breite Bevölkerung immer wichtiger und in Lehrte gibt es ein großes Gelände für einen Neu- bzw. Anbau.
Im gesamten Bundesgebiet wird die „Krankenhauslandschaft“ neu strukturiert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat dazu eine Reformkommission eiunberufen. Niedersachsen ist schon etwas weiter und hat vor dem Hintergrund der gewünschten Neustrukturierung ein neues niedersächsisches Krankenhausgesetz verabschiedet.
Dieses Gesetz sieht auch finanzielle Förderungen für die Umwandlung in neue Strukturen vor.
Nein. Der Aufsichtsrat des Klinikums Region Hannover hat betriebsbedingte Kündigungen in Folge der anstehenden Veränderungen im Klinikum Region Hannover ausdrücklich ausgeschlossen. Das ist uns als SPD besonders wichtig. Für die Beschäftigten besteht die Möglichkeit in andere Häuser des KRH zu wechseln oder soweit dieses entsteht in eine neues Krankenhaus Lehrte- Peine. Sollte stattdessen ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) errichtet werden, besteht die Möglichkeit, in dieses zu wechseln.
Ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) ist nach § 3 Nr. 12 NKHG eine medizinische Versorgungseinheit, die stationäre und ambulante medizinische Behandlungsangebote vorhält. Sie muss eine tägliche Erreichbarkeit von 24 Stunden gewährleisten. Diese Einheit ist mit Fachärzten verschiedener Fachrichtungen ausgestattet. Sie hält auch Pflegebetten bereit, allerdings in einer geringeren Zahl als das bestehende Krankenhaus.
Zurzeit wird eine Größenordnung von 20-50 Betten diskutiert. Diese neue Versorgungsform ist mit dem neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetz eingeführt worden.
Um den Bestand des RGZ dauerhaft zu sichern, ist im Beschluss zur Medizinstrategie 2030 festgelegt worden, dass die Trägerschaft von der Region Hannover übernommen wird.
Für den Bestand eines hochwertigen stationären aber auch ambulanten medizinischen Versorgungsangebots ist die dauerhafte Finanzierung entscheidend. Die Region Hannover kann nur einen kleinen Teil des benötigten Finanzmittel zur Verfügung stellen. Entscheidend ist, ob zukünftige Investitionen vom Land finanziert werden.
Eine Finanzierung durch das Land für das bestehende Krankenhaus wird nicht erfolgen, da es nicht zur Neuausrichtung der Krankenhausversorgung auf Landesebene und zu den neuen Eckpunkten des Bundes zur Neuausrichtung der Krankenhäuser passt.
Ein finanzielle Förderung eines neuen Krankenhauses Lehrte-Peine oder die Errichtung eines Regionalen Gesundheitszentrums in Lehrte in der Manskestraße haben dagegen (nach § 2 Abs. 2 NKHG) gute Aussichten auf Investitionsförderungen durch das Land, da beide möglichen Lösungen zur Neuausrichtung der Krankenhausversorgung passen.
Ausschließlich für die Neuausrichtung der medizinischen Versorgung in Lehrte stellt die Region Hannover nach dem Beschluss in der Regionsversammlung 18 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Einrichtung eines Begleitausschusses zur Umsetzung der Medizinstrategie 2030 ist einer der Verhandlungserfolge der Lehrter SPD. Wir wollen, dass die tatsächliche Umsetzung der Strategie durch Ausschussmitglieder der Regionsversammlung transparent kontrolliert werden kann . Hier haben wir aus den Fehlern der Medizinstrategie 2025 gelernt, bei der keine hinreichende Kontrolle der Strategieumsetzung erfolgt ist.